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WEGE
ZUR REHA
Ihr
Weg zur Rehabilitation
Am 1. Januar 1997 sind bundesweit Spargesetze
mit Auswirkungen auf Vorsorge-kuren und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
in Kraft getreten.
Den Renten- und Krankenversicherungsträgern stehen seither weniger Geldmittel
zur Verfügung als vorher, gleichwohl können alle Leistungen der medizinischen
Rehabilitation inklusive stationärer Heilbehandlungen weiterhin bewilligt
werden.
Um die vorgeschriebenen Einsparungen zu erreichen, wurde die Verweildauer
von Heilbehandlungen im allgemeinen auf drei Wochen reduziert. Die Kostenträger
bewilligen jedoch auch Verlängerungen, wenn eine dreiwöchige Heilbehandlung
für den Rehabilitationserfolg nicht ausreicht.
Fragen, die wir auf dieser Seite zu beantworten
hoffen, um Ihnen die ersten Schritte auf dem Weg zur Reha leichter zu
machen
Wer übernimmt die Kosten meiner medizinischen
Rehabilitation?
Ihr Weg zu einer medizinischen Rehabilitation
beginnt mit einem Besuch bei Ihrem behandelnden Arzt, der die Notwendigkeit
einer Rehabilitationsmaßnahme feststellt.
Die Antragsformulare für eine medizinische Rehabilitation
erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, die mit Ihrem Rentenversicherungsträger
(BfA, LVA) die Zuständigkeit für die Kosten klärt.
Der medizinische Dienst der Krankenkasse bzw.
der Rentenversicherung prüft dann, ob Ihre medizinische Maßnahme bewilligt
wird. Damit ist auch die Kostenfrage geklärt.
Bei stationärer medizinischer Rehabilitation wird
eine Eigenbeteiligung von 12,5 EURO/Tag (alte Bundesländer) bzw. 10 EURO/Tag
(neue Bundesländer) erhoben, für längstens 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
Diese Eigenbeteiligung entfällt, wenn ein sogenannter
Härtefall vorliegt, d.h Geringverdiener (mit einem Einkommen von ca. unter
860 EURO), Arbeitslosenhilfe- und Krankengeld-, und Sozialhilfeempfänger
etc.) können sich per Antrag von der Zuzahlung befreien lassen oder eine
Zuzahlungsminderung beantragen.
Wer übernimmt die Kosten bei einer Anschlußheilbehandlung?
Bei Anschlußheilbehandlungen (d.h. bei medizinisch
notwendigen Maßnahmen unmittelbar im Anschluß an eine Operation) entfällt
die Zuzahlung, wenn sie bereits für 14 Tage im Krankenhaus Zuzahlung geleistet
haben. Die Anmeldung zu einer Anschlußheilbehandlung erfolgt in der Regel
durch den behandelnden Sozialdienst des Krankenhauses.
Weitere Möglichkeiten für Selbstzahler:
Bei der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit,
eine Klinik Ihrer Wahl zu benennen. Durch den Kostenträger wird Ihnen
dann die Einrichtung und der Ort der Rehabilitationsmaßnahme mitgeteilt,
die in der Regel auf drei Wochen ausgelegt ist.
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