WEGE ZUR REHA

Ihr Weg zur Rehabilitation

Am 1. Januar 1997 sind bundesweit Spargesetze mit Auswirkungen auf Vorsorge-kuren und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen in Kraft getreten.

Den Renten- und Krankenversicherungsträgern stehen seither weniger Geldmittel zur Verfügung als vorher, gleichwohl können alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation inklusive stationärer Heilbehandlungen weiterhin bewilligt werden.

Um die vorgeschriebenen Einsparungen zu erreichen, wurde die Verweildauer von Heilbehandlungen im allgemeinen auf drei Wochen reduziert. Die Kostenträger bewilligen jedoch auch Verlängerungen, wenn eine dreiwöchige Heilbehandlung für den Rehabilitationserfolg nicht ausreicht.

Fragen, die wir auf dieser Seite zu beantworten hoffen, um Ihnen die ersten Schritte auf dem Weg zur Reha leichter zu machen 


Wer übernimmt die Kosten meiner medizinischen Rehabilitation? 

Ihr Weg zu einer medizinischen Rehabilitation beginnt mit einem Besuch bei Ihrem behandelnden Arzt, der die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme feststellt.
Die Antragsformulare für eine medizinische Rehabilitation erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, die mit Ihrem Rentenversicherungsträger (BfA, LVA) die Zuständigkeit für die Kosten klärt.
Der medizinische Dienst der Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung prüft dann, ob Ihre medizinische Maßnahme bewilligt wird. Damit ist auch die Kostenfrage geklärt.
Bei stationärer medizinischer Rehabilitation wird eine Eigenbeteiligung von 12,5 EURO/Tag (alte Bundesländer) bzw. 10 EURO/Tag (neue Bundesländer) erhoben, für längstens 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Diese Eigenbeteiligung entfällt, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt, d.h Geringverdiener (mit einem Einkommen von ca. unter 860 EURO), Arbeitslosenhilfe- und Krankengeld-, und Sozialhilfeempfänger etc.) können sich per Antrag von der Zuzahlung befreien lassen oder eine Zuzahlungsminderung beantragen.

Wer übernimmt die Kosten bei einer Anschlußheilbehandlung? 

Bei Anschlußheilbehandlungen (d.h. bei medizinisch notwendigen Maßnahmen unmittelbar im Anschluß an eine Operation) entfällt die Zuzahlung, wenn sie bereits für 14 Tage im Krankenhaus Zuzahlung geleistet haben. Die Anmeldung zu einer Anschlußheilbehandlung erfolgt in der Regel durch den behandelnden Sozialdienst des Krankenhauses. 

Weitere Möglichkeiten für Selbstzahler: 

Bei der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, eine Klinik Ihrer Wahl zu benennen. Durch den Kostenträger wird Ihnen dann die Einrichtung und der Ort der Rehabilitationsmaßnahme mitgeteilt, die in der Regel auf drei Wochen ausgelegt ist.